Für das Jahr 2024 gibt es für unseren Weiher keine Tagesangelkarten mehr. Ob für 2025 wieder Tageskarten verkauft werden, ist noch nicht entschieden.
Herzlich Willkommen bei der Vereinigung der Sportangler
Die Vereinigung der Sportangler, VDSA Marbach e.V., wurde 1977 gegründet. Wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Wir sind fest in die Vereinsstruktur von Marbach, einem Stadtbezirk von Villingen-Schwenningen, integriert. Die Vereinigung hat rund 50 aktive Mitglieder, 12 - 15 Jahreskarteninhaber, engagierte Jungfischer, 3 Ehrenmitglieder (davon eines zugleich Ehrenvorsitzender) und eine ganze Reihe passiver, fördernder Mitglieder. Geangelt wird am vereinseigenen Weiher, gelegen zwischen Marbach und Rietheim, und an einem gepachteten Teilstück der Brigach. Einmal im Jahr veranstaltet der Verein sein beliebtes, zweitägiges Sommerfest am Weiher, das viele Stammgäste hat und bei dem vor allem Fischspezialitäten aus der Pfanne und dem Räucherofen angeboten werden. Vor Ostern und Weihnachten findet regelmäßig ein Fischverkauf an der Weiheranlage statt. Groß geschrieben wird die Kameradschaft im Verein. Unterstützend wirken hier interne Veranstaltungen. Treffpunkt für Mitglieder und Gäste ist die Fischerhütte am Weiher. Viel Arbeit investieren die Mitglieder in die großzügige Grünanlage rund um den Weiher, die von vielen Spaziergängern und Radfahrern das ganze Jahr über als kleines Naherholungsgebiet genutzt wird. Im Verein genießen der Gewässer- und Naturschutz einen sehr hohen Stellenwert. So wurde z.B. im Rahmen der Landesgartenschau in Villingen-Schwenningen 2010 eine Flachwasserzone als Laichgebiet für unsere Fische angelegt. Jährlich finden Gewässerreinigungen, sowie viele andere Maßnahmen zur Hege und Pflege im, am und um unsere Gewässer statt. An unserem Weiher sind von Anfang Mai bis Mitte September Gastfischer mit gültigem Jahresfischerschein willkommen. An der Brigach dürfen ausschließlich Mitglieder, Jahreskarteninhaber und unsere Jungangler fischen. Haben Sie Interesse an unserem Verein, dann informieren Sie sich einfach auf unseren Seiten.
„Angeln ist die einzige Art von
Philosophie, von der man
satt werden kann.“
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Aufnahmeantrag - VDSA Marbach
Wir freuen uns Sie schon bald bei uns zum Angeln begrüßen zu dürfen. Bitte füllen Sie dafür unsere zum Download verfügbaren Aufnahmeantrag aus und senden sie uns diesen an das ebenfalls auf dem Antrag zu findende Postfach: VDSA, Postfach 2171, 78011 VS-Villingen.
Unsere Verkaufsstellen für Tageskarten
Zeitraum: 1. Mai bis Mitte September
Verkauf nur gegen Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeins.
Kosten: Pro Tageskarte 17 Euro, bei Rückgabe der ausgefüllten Tageskarte in den Verkaufsstellen gibt es 2 Euro zurück. Pro Tag ist pro Angler nur eine Tageskarte erlaubt.
Zoo Flohr,
Engelstraße 39 – 41,
78054 VS-Schwenningen,Telefon: 07720/33528,
E-Mail: info@zoo-atlas.de,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
und 15.00 Uhr – 18.00 Uhr, Samstag 8.30 Uhr – 13.00 Uhr.
Ortsverwaltung VS-Marbach,
Kirchdorfer Straße 7,
78052 VS-Marbach,
Telefon 07721/82-2071; -2072,
E-Mail: ov-marbach@villingen-schwenningen.de,
Öffnungszeiten: Montag 15.00 – 18.30 Uhr,
Dienstag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr.Fangmaße und Schonzeiten
Die Fangemaße
Forellen: 28 cm
Barsch: 20 cm
Schleie: 25 cm
Karpfen: 35 cm
Aal: 60 cm
Hecht: 65 cm
Zander: 60 cm
Die Schonzeiten
Die Schonzeiten gelten lt. Landesfischereiverordnung für Baden-Württemberg. Abweichend
hiervon gelten folgende Schonzeiten für die Gewässer der VDSA:Karpfen: keine
Forelle: 01.10. bis 28.02.
Hecht: 01.01. bis 15.05.
Zander: 01.01. bis 15.05.
Schleie: 01.05. bis 30.06.
Aal: keine
Weißfische: keine
Bestimmung über die Angelfischerei in den VDSA-Gewässern
Angelkarte und Jahresfischereischein sind beim Fischen mitzuführen und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Den Anordnungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Die Angelkarte ist nicht übertragbar.
Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
Am Weiher dürfen keine Fische ausgenommen werden.Das Befahren von Wiesen, Äckern sowie das Parken darauf ist untersagt. Der Inhaber einer Angelkarte haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.
Außerdem ist der Angelplatz sauber zu haltenFangbeschränkung für einen Angeltag:
Pro Tag dürfen 4 Fische, inklusive einem Hecht oder Zander, gefangen werden. Der Köderfischfang ist vor dem auf die in dem vorigen Punkt genannten Fische zu betreiben. An einem Tag dürfen aber nur ein Hecht oder ein Zander und ein Karpfen gefangen werden.
Nachstehende Beschränkungen sind zu beachten:
- Futterkörbe jeglicher Art sind nicht erlaubt.
- Angelgeräte dürfen ohne Aufsicht nicht ausgelegt werden.
- Die Fischerei darf nicht gewerbsmäßig ausgeführt werden.
- Der Köderfischfang mit dem Senknetz ist verboten.
- Jugendliche Angler, unter 16 Jahren, dürfen ohne Aufsicht nicht angeln.
Hechte, die unter 65 cm gefangen werden, müssen zurückgesetzt werden.
(Vor dem Maul abschneiden).Zander, die unter 60 cm gefangen werden, müssen zurückgesetzt werden.
(Vor dem Maul abschneiden).Das Blinkern im Weiher ist verboten. Das Spinnfischen mit Natur und Kunstköder jeglicher Art ist verboten
Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist streng untersagt. Ebenso das Hältern von lebenden Fischen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Entzug der Angelerlaubnis geahndet.
Eine Anzeige kann dann durch die Vorstandschaft erfolgen.Eine Gewähr für den Zustand des Gewässers sowie für den Fischbestand wird nicht übernommen. Der Angelerlaubnis-Inhaber fischt auf eigene Gefahr. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, den Fang und das Angelgerät zu kontrollieren.
Offenes Feuer und Grillen am Weiher ist verboten
„Unsere Vorstandschaft“
Adrian Binder
1. Vorsitzender und Arbeitseinsatzleiter
Karl Benning
2. Vorsitzender
Dieter Wacker
Kassier
Irmi Beyer
Schriftführerin
Andreas Beyer
Gewässerwart
Aleksej Henschel
Arbeitseinsatzleiter und Beisitzer
Paul Schwarz
Beisitzer (Schwerpunkt Jugend)
Dietmar Hosp
Beisitzer
Jürgen Wienke
Beisitzer